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02.09.10 17:22 Uhr

Dieb muss hinter Gitter

Von: Hersbrucker Zeitung

HERSBRUCK — Ein Bauunternehmer aus der Nähe von Lauf pflegte seine Geräte und Maschinen in einem nachts verschlossenen Bauwagen aufzubewahren. Mitte März 2009 fehlten auf einmal sechs Maschinen im Wert von ungefähr 2000 Euro. Sie mussten nachts zuvor entwendet worden sein. Über Ebay wurde die Polizei schließlich fündig. Ein junger Mann hatte eine der Maschinen dort eingestellt und auch an den Mann gebracht. Allerdings nicht für sich, sondern für einen Freund.

Der musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Hersbruck wegen schweren Diebstahls (Mindeststrafe drei Monate) verantworten. Den Spuren nach war der Täter durch das geschlossene Fenster in den Wagen eingebrochen. Rüdiger U. (Name geändert) stritt alles ab. Zwar sei es richtig, dass er in der Vergangenheit einmal kurze Zeit für den Bauunternehmer tätig war, mit dem Diebstahl habe er aber nichts zu tun.

Der Freund, als Zeuge vernommen, schilderte die Sache anders. Er verkaufe öfter über Ebay Sachen für Bekannte. Für den Angeklagten habe er die Maschine kurz nach dem Zeitpunkt des Diebstahls dort eingestellt und verkauft. Reichlich Ärger habe ihm das eingebracht. Das Geld konnte er dem Käufer nämlich nicht geben, er hatte es bereits an Rüdiger weitergereicht.

Die Staatsanwältin und Richter André Gläßl waren sich einig: Rüdiger hatte die Tat begangen. Da es nach ihrer Ansicht äußerst unwahrscheinlich ist, dass in derselben Nacht zweimal in den Bauwagen eingebrochen worden war, hatte der Angeklagte nach ihrer Meinung auch die anderen Maschinen entwendet. Und: Warum hatte er nicht selbst das Gerät bei Ebay eingestellt? Wo hatte er es her? „Das kann er nicht irgendwo im Wald oder auf der Straße gefunden haben“, so die Staatsanwältin.

Offen war dann nur noch die Frage der Folgen. Schließlich war Rüdiger U. mit seinen 24 Jahren bereits zwei Mal einschlägig und weitere zwei Mal wegen anderer Delikte in Erscheinung getreten. Wegen einer Diebstahlsstrafe stand er überdies zum Tatzeitpunkt unter Bewährung. Diese Strafe wurde jedoch erlassen, bevor die neue Tat ans Tageslicht gekommen war.

Acht Monate ohne Bewährung, lautete das Urteil. Aus heutiger Sicht hatte sich der Angeklagte nämlich während der ihm zugebilligten Zeit eben nicht bewährt. Eine weitere Bewährung sei deshalb nicht angebracht, meinte der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Karin Kreil




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